Kreditraten zahlen

Was passiert, wenn ich Kreditraten nicht zurückzahlen kann?

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Auch wenn zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme ein Kreditnehmer kreditwürdig erscheint, kommt es vor dass bedingt durch unvorhersehbare Lebenssituationen er seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Für diesen Fall verlangt der Kreditgeber in der Regel eine Besicherung des Kredites. Als Besicherung gelten dann verschiedene Sicherheiten, welche dann im Kreditvertrag festgehalten werden. Jeder Kreditgeber kann je nach Situation einzelne Sicherheiten oder sogar Kombinationen aus solchen verlangen.

Folgende Sicherheiten werden in den meisten Fällen verwendet:

  • Lohn- oder Gehaltsabtretungen
  • Bürgschaften
  • Verpfändung von Sparguthaben und Wertpapieren
  • Abtretungen von Forderungen aus Versicherungsverträgen
  • Mutverpflichtung des Ehegatten
  • Sicherungsübereignung bei Finanzierten Anschaffungen
  • Grundschulden

Wenn mehrere Sicherheiten vereinbart werden, hat der Kreditgeber die Wahl, welche Sicherheit verwendet wird, wobei Interessen der Kreditnehmer berücksichtigt werden müssen.

Ausserdem kann die dem Gläubiger zustehende Sicherheit nicht höher sein als die Forderung selbst. Mit der Zeit wo Kredit ordentlich zurückgezahlt wird verringert sich nicht nur die Forderung aus dem Kredit aber auch die Höhe der dem Kreditgeber zustehenden Sicherheit. Mit vollständiger Rückzahlung erlischt auch der Anspruch auf die Sicherheit.

Ablauf bei Rückzahlungsverzug oder Ausfall des Kredites

Wer die Kreditrate nicht rechtzeitig gezahlt hat, bekommt zunächst die erste Mahnung mit der Zahlungsaufforderung innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. 1 Woche) Eine zweite Mahnung droht bereits Rechtsfolgen im Fall der Nichtzahlung. In der dritten und somit letzten Mahnung kommt die Androhung der Kündigung des Kredites mit der damit verbundenen Fälligstellung des Darlehens. Die vorhandenen Sicherheiten können danach verwertet werden.

Bereits der Ausfall von zwei aufeinander folgenden Raten kann zur Gesamtfälligstellung vom Kredit führen. Die Restschuld wird ausserdem in der Regel mit Verzugszinsen versehen, welche ca. 5% über dem Basiszinssatz liegen können.

Das Mahnverfahren findet in Form eines gerichtlichen Mahnverfahrens statt, wobei der Weg über Amtsgericht oder online im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren gehen kann. Im Rahmen eines Klageverfahrens werden die Rechtsansprüche der Gläubiger durchgesetzt. Mit Erlangen eines vollstreckbaren Titels kann eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden. Die Pfändung der Sicherheiten sowie des Gesamtvermögens des Schuldners werden dann durchgesetzt. Ein negativer Schufa Eintrag wird gemacht. Begleicht der Schuldner seine Schulden gegenüber den Gläubigern so bleibt der negative Schufa Eintrag bis zum Ablauf des 3 Kalenderjahres bestehen. Bei einer privaten Insolvenz gibt es die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach Ablauf von 6 Jahren Wohlverhaltensperiode.

Informationen und Schuldenberatung bei Privatinsolvenz bekommen Sie hier:

Wer sich allein gegen den Ausfall der Kreditraten schützen möchte soll eine Restschuldversicherung abschliessen. Es gibt je nach abgesicherten Gefahren drei Arten von Restschuldversicherungen.  So kann man sich gegen Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit absichern. Zu beachten ist, dass die Leistungen der Versicherungen nicht immer sofort greifen, sondern nach Ablauf einer bestimmten Wartefeist. Ausserdem ist die Arbeitslosenversicherung in der Regel nur für den Zeitraum von 12 Monaten gültig. Kreditnehmer müssen nach Ablauf dieser Zeit dann die Rate weiter zurückzahlen. Bei einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist mann nur solange zahlungsfrei bis die Arbeitsunfähigkeit noch besteht. Da die Kosten von Restschuldversicherungen in Bezug auf die zu erwartenden Leistungen ziemlich teuer sind gibt es auch andere Möglichkeiten um sich von den Folgen der unvorhersehbaren Lebenssituationen finanziell abzusichern. Private Lebensversicherungen sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen können eine gute alternative sein.

Wer viel Wert auf die Erhaltung des gewöhnten Lebensstandards auch in schwierigen finanziellen Situationen legt sollte sein Leben und seine Gesundheit entsprechend absichern. Da es sich dabei nur um Risiken handelt, verzichten viele Kreditnehmer auf solche Leistungen mit der Hoffnung, dass ausgerechnet ihnen Nichts innerhalb der Rückzahlungsfrist passiert. Wenn es aber trotzdem der Fall kommt, bei dem man seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, ist es meistens schon zu spät.

Empfehlenswert ist es immer den Kontakt zu dem Kreditgeber aufzunehmen und ihn über die Zahlungsschwierigkeiten zu informieren. Da Gerichtsprozesse viel Zeit in Anspruch nehmen und ausserdem weitere Kosten entstehen können, sind Kreditgeber oft bereit in schwierigen finanziellen Situationen sich mit den Kunden zu einigen. Eine Ratenreduzierung oder sogar Verzicht auf einen Teil der Schulden sind somit recht häufig zu finden. Auch wenn solche Entgegenkommen der Kreditgeber meistens bedeuten, dass keine Kredite in der nahen Zukunft mehr möglich sein werden, ist es oft die einzige Lösung um aus den finanziellen Problemen raus zu kommen.

Was tun, wenn Kreditgeber androht das Gehalt zu pfänden?

Wer eine Gehaltspfändung erwartet soll sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Ab dem 1 Juli 2017 sind somit für alleinstehende Personen 1133,80 Euro je Kalendermonat pfändungssicher. Kindergeld sowie Freibetrag für unterhaltungspflichtige Familienmitglieder kommen dann noch oben drauf. Wer kein P-Konto einrichtet riskiert, dass Gläubiger das vollständige kontoguthabend pfänden und somit Nichts mehr zum Leben bleibt. Banken sind verpflichtet nach Vorlage eines Pfändungsschreibens kostenlos innerhalb von 4 Tagen das bestehende Konto in ein P-Konto nach Verlangen umzuwandeln. Verbleibende Freibeträge können in den nächsten Monat übertragen werden.

Empfohlener Handlungsablauf  bei Rückzahlungsschwierigkeiten:

  1. Überlegen Sie ob die Rückzahlung dauerhaft oder nur vorübergehend unmöglich ist. Versuchen sie bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten die Raten trotzdem planmässig zu zahlen.
  2. Kontaktieren Sie den Kreditgeber wenn Sie feststellen, dass Sie mit der Situation alleine nicht mehr zurecht kommen.
  3. Versuchen sie eine aussergerichtliche Einging zu finden
  4. Richten Sie ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ein um sich gegen zu hohe Pfändungen zu schützen.

Wer sich für ein Kredit entscheidet sollte sich rechtzeitig um die Absicherung für die schwierige finanzielle Situationen kümmern.

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