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Um die Kreditkosten zu senken entscheiden sich viele Kreditnehmer dem Kreditgeber Sicherheiten zur Verfügung zu stellen und somit das Ausfallrisiko zu minimieren. Unterschieden wird zwischen akzessorischen und treuhänderischen Sicherheiten. So gehören zum Beispiel Bürgschaften, Pfandrechte an beweglichen Sachen und Forderungen sowie Hypotheken zu den akzessorischen Sicherheiten, und dementsprechend Sicherungsübereignungen, Sicherungsabtretungen und Sicherungsgrundschuld zu den treuhändereschen Sicherheiten.
Eigenschaften der akzessorischen Sicherheiten
- Die Sicherheit steht dem Gläubiger erst bei Entstehen der Forderung zu.
- Die Sicherheit kann nicht höher sein als die Forderung.
- Verringert sich die Forderung, muss auch die Sicherheit sich entsprechend verringern.
- Mit Rückzahlung des Kredites erlischt auch der Sicherheitsanspruch
Eigenschaften der treuhändereschen Sicherheiten
- Die Sicherheit ist von der Forderung unabhängig.
- es findet Bescherung nur eines Kredites.
- Die Sicherheit kann nur bis zur Höhe der aktuellen Forderung verwertet werden.
- Es wird eine Deckungsgrenze vereinbart
- Sicherheiten können schon vor der vollständigen Rückzahlung auf Verlangen des Kreditnehmers teilweise freigegeben werden
Prioritätsprinzip: Obwohl es sich empfiehlt Sicherheiten nur für den jeweiligen Kreditvertrag zu verwenden, passiert es oft, dass eine Sicherheit mehrere Kredite eines Kreditnehmers absichert. Somit hat das früher bestellte Recht Vorrang vor den späteren Rechten. Erst wenn der erste Gläubiger vollständig befriedigt wurde, kann die Sicherheit für den nächsten Gläubiger zur Befriedigung gestellt werden.
Freigabe von Sicherheiten: Sobald das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist, ist das Kreditinstitut zur Freigabe der überlassenen Sicherheiten verpflichtet. Bei Absicherung mehrerer Kredite durch eine einzige Sicherheit darf das Kreditinstitut die Sicherheit bis zur Rückzahlung aller bestehenden abgesicherten Kredite nicht freigeben. Auf Antrag des Kreditnehmers kann das Kreditinstitut anstatt der bestehenden Sicherheit eine für die Höhe des restlichen Kredites entsprechende Sicherheit einsetzen.
Sicherheiten und Pfandrechte: Pfandrechte werde zur Sicherung von Forderungen aus den Krediten eingesetzt. Somit darf der Kreditgeber laut vertraglichem Pfandrecht sich im Falle der ausgefallenen Forderung die zur Verfügung stehende Sicherheiten verwerten. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten wie eine Sicherheit eingesetzt werden kann. Zunächst wird nach dem Kreditvertrag die Einigung über die Entstehung des Pfandrechtes getroffen. Danach gibt es folgende Möglichkeiten:
- Pfandgegenstand (z.B. Edelmetalle oder Schmuck) wird an den Kreditgeber übergeben
- Pfandgegenstand befindet sich schon beim Kreditgeber (z.B. Wertpapiere aus dem Depot des Kreditnehmers bei der Kreditgeberbank)
- Pfandgegenstand befindet sich bei einem Dritten (z.B. Wertpapier-Depot bei Fremdbank)
- Gegenstand bleibt im Besitz des Kreditnehmers (z.B. wertvolle Teppiche)
Bei Pfandrechten an Forderungen gibt es folgende Konstellationen:
- Kontoguthaben, Sparguthaben, Sparbriefe und Festgelder sind bereits bei der Kreditgeberbank und gelten als Pfand laut unterschriebenen AGB`s oder Pfandvertrag
- Abtretung der Ansprüche an Kreditgeber bei Versicherungsverträgen, Kontoguthaben bei anderen Banken oder Bausparverträgen
Praxisübliche Abwicklung bei Kreditsicherheiten
Bei Spareinlagen wird im Falle einer Verpfändung ein Sperrvermerk im Sparbuch gemacht. Bei Wertpapieren wird eine Depot-Sperre eingegeben, wobei risikofreie Depotumschichtungen zugelassen werden können. Grundsätzlich gilt jedoch,dass überprüft werden muss ob es anstatt eines Kredites die Auszahlung aus den Sparverträgen und Festgeldern nicht besser ist. Sobald die gesicherte Forderung fällig ist und die Rückzahlung nicht innerhalb der Wartefrist erfolgt, darf der Kreditgeber die Verpfändung veranlassen. Die Wartefrist beträgt bei Privatleuten 1 Monat und bedarf einer fristgerechten Androhung der Pfandverwertung. Bei beweglichen Sachen und Wertpapieren wird grundsätzlich eine öffentliche Versteigerung angestrebt, bei der sogar der Verpfänder selbst mitbieten darf. Bei Forderungen leistet die Versicherungsgesellschaft oder ein anderer Kreditinstitut an den Gläubiger die offene Forderung.
Erlöschen der Kreditsicherheiten: Durch folgende Fälle kann die Kreditsicherheit erlöschen werden:
- Die Sicherheit wurde erfolgreich verwertet, es besteht keine offene Forderung mehr.
- Die Forderung wurde durch ordnungsgemäße Rückzahlung ausgeglichen. Der Kreditgeber gibt die Kreditsicherheit dem Kreditnehmer zurück.
- Der Kreditgeber verzichtet auf die Sicherheit.
Welche Kreditsicherheiten eignen sich nicht zur Absicherung eines Kredits
Abgesehen davon, dass nicht alle Kreditgeber Sicherheiten akzeptieren da dadurch zusätzlicher Aufwand entstehen würde, werden auch nicht alle Absicherungsformen als Sicherheiten akzeptiert. So spielen Kreditlaufzeiten eine entscheidende Rolle ob eine bestimmte Sicherheit genommen werden kann. Je länger die Laufzeit desto mehr wird geschaut, ob der wert der Sicherheiten nicht mit der Zeit geringer wird. So sind zum Beispiel Autos keine gute Sicherheiten für langfristige Kredite, da sowohl der Wert des Autos sinkt, aber auch das Auto selbst in den Besitz des Kreditgebers übergehen müsste. Somit würde der Kreditnehmer auf sein Auto verzichten müssten, was wahrscheinlich nicht in Frage kommen würde. Bürgschaften sind meistens auch nur bis zur einer Gewissen Höhe und Laufzeit möglich und würden somit selten zur Absicherung einer sehr hohen Kreditsumme akzeptiert. Ausserdem sollte man berücksichtigen das der tatsächlicher wert einer dinglichen Sicherheit sich von dem Absicherungswert stark unterscheiden können, weil auch durch eine Versteigerung in der Regel nur 60% des Tatsächlichen Wertes eingenommen werden können. Somit kann eine Immobilie, welche einen Zeitwert von 300.000 Euro hat nur mit ca. 200.000 Euro als Sicherheit eingesetzt werden. Da die Kreditsicherheiten im Falle einer Verwertung nur einen Teil des tatsächlichen Wertes einbringen kann es vorkommen, dass man die Kreditsicherheit unter dem eigentlichen Wert verliert. Ausserdem ist der Einsatz der Sicherheiten nur dann sinnvoll, wenn auch eine tatsächliche Verbesserung der Konditionen zur Folge wird.