Kredit trotz Schufa und Hartz 4

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So funktioniert der Kredit bei Schufa & Hartz 4

Zunächst erscheint dies ein Ding der Unmöglichkeit, denn welche Sicherheit kann ein Hartz 4- Empfänger den Banken schon bieten? Heißt doch der Hartz 4-Satz nicht ohne Grund offiziell „Grundsicherung“ oder „Existenzminimum“, denn damit wird der finanzielle Betrag beziffert den dieser benötigt, um gerade noch so über die Runden zu kommen. Dieser Grundbetrag ist nicht pfändbar, egal was der Hartz 4-Empfänger auch angestellt oder unterschrieben haben mag. Eine Bank will aber bekanntlich bei einer Kreditvergabe vor allem eines: Die Gewissheit, dass sie ihr Geld nebst Zinsen wie vereinbart zurückbekommt.

Und als Hartz 4-Empfänger hat man nun mal keine Sicherheiten, denn diese staatliche Unterstützung erhält eben nur, wer nicht über genügend Einnahmen oder Rücklagen verfügt um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Da ist ein negativer Schufa-Wert fast schon nebensächlich. Seriöse Bankinstitute werden dem Hilfesuchenden aufgrund fehlender Sicherheiten keinen Kredit gewähren, da sie ihn ja bei Zahlungsverzug aufgrund der Pfändungsgrenze noch nicht einmal pfänden darf. Einem nackten Mann kann man halt bekanntlich nicht in die Tasche greifen. Daher Vorsicht vor allen Finanzberatern und Websites die etwas Anderes vorgaukeln, denn fast immer steckt da ein unseriöses Geschäftsmodell dahinter. Mit ziemlicher Sicherheit werden diese nach einem langanhaltenden Formularkrieg zu dem Ergebnis kommen, dass der Hilfesuchende leider eben doch keine Sicherheiten hat und das Kreditersuchen daher abgelehnt werden muss. Der Hilfesuchende aber hat dann neben seinen Problemen auch noch wertvolle Zeit vergeudet und obendrein noch irgendwelche Bearbeitungsgebühren am Hals.

Das Jobcenter, Retter in der Not

Aber selbst ein Hartz 4-Empfänger kann manchmal völlig unverschuldet in noch größere finanzielle Schwierigkeiten geraten, denn woher soll er beispielsweise das Geld nehmen, wenn die Waschmaschine streikt oder das Bett zusammenbricht? Wenn kostenintensive Anschaffungen nachweislich gemacht werden müssen oder außerordentliche Kosten auftauchen, die nicht vom Regelsatz gedeckt werden, kann das Jobcenter äußerst hilfreich sein. Das vergibt nämlich durchaus Hartz 4-Darlehen und diese sind sogar zinslos. Auch wenn das Jobcenter diese Tatsache lieber etwas unter Verschluss hält ist es das gute Recht des Hartz 4-Empfängers, dieses zu beantragen und bei Berechtigung auch zu bekommen. Laut § 23 Abs. 1 SGB II (Sozialgesetzbuch) erhalten hilfebedürftige Antragsteller vom Jobcenter in Notfällen ein Darlehen entweder als Geldleistung in Höhe der Anschaffungskosten oder als Sachleistung. Im obigen Beispiel wäre dies entweder das Geld für eine funktionsfähige Waschmaschine oder ein Austauschgerät.

Der Bedarf bedarf eines Nachweises

Der Antragsteller eines zinslosen Jobcenter-Darlehens muss gemäß SGB II einen Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen, der aus eigener Kraft weder durch Vermögen noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Aber der Teufel steckt hier mal wieder im Detail, denn was ist schon ein unabweisbarer Bedarf? Der Sachbearbeiter des Jobcenters hat hier leider einen sehr weiten Interpretationsspielraum: Ein Kühlschrank etwa ist sicherlich lebensnotwendig, aber wie steht es mit dem Fernsehgerät? Erstreckt sich das gesetzlich verbürgte Recht auf Information auch auf ein Plasma TV, vielleicht tut´s da aber auch ein altes Röhrengerät oder reicht vielleicht sogar bereits ein Radioapparat? Solche Dinge und damit auch die Gewährung eines Darlehens liegen in der Entscheidungsbefugnis des Jobcenter-Mitarbeiters. Dies gilt selbst dann, wenn wegen einer Stromnachzahlung eine Stromsperre droht. Ähnlich verhält es sich auch mit Mietschulden. Hier wird ein Darlehen zumeist nur dann gewährt, wenn wegen Mietrückständen die Wohnungsräumung und damit die Obdachlosigkeit droht.

Jobcenter-Sachbearbeiter, kleine Könige

Wer an einen übellaunigen Sachbearbeiter gerät, wird es daher schwer haben, seine Ansprüche durchzusetzen. Es kommt halt nicht nur auf den tatsächlichen Bedarf, sondern fast noch mehr auf einen einsichtigen Sachbearbeiter an. Während ein zusammengebrochenes Bett für eine hartherzige Amtsperson durchaus noch akzeptabel erscheint, erkennt ein wohlmeinender Beamter darin einen berechtigten Grund für eine Darlehensvergabe. Aber von blockierenden Sachbearbeitern sollte man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen, denn ein Jobcenter-Darlehen ist im begründeten Fall das gute Recht eines jeden Hilfsbedürftigen.

Der kann daher auch gegen ungerechtfertigt erscheinende Entscheide des Jobcenters vollkommen risikolos und für ihn kostenfrei juristisch vorgehen. Dies ist übrigens auch die Hauptursache dafür, dass bei den Sozialgerichten tausende Klagen gegen die Jobcenter anhängig sind. Und das ist gut so, denn auch als Hartz 4-Empfänger besitzt man gesetzlich verbürgte Rechte, die man halt notfalls einklagen muss. Zurückgezahlt werden vom Jobcenter gewährte Darlehen übrigens vollautomatisch, indem vom Regelsatz maximal 10 Prozent pro Monat einbehalten werden.

Jobcenter-Kredite für angemessenes Wohnen

Ein ebenso wichtiger wie interpretationsfähiger Begriff ist diesbezüglich die Erstausstattung einer Wohnung. Dies gilt beispielsweise für Heranwachsende, die ihre erste Wohnung beziehen, nach Schäden an der Wohnung wie etwa Brand oder Wasserrohrbruch sowie selbst nach der Freilassung eines Hilfsbedürftigen aus dem Strafvollzug – aber dort jeweils nur für den erstmaligen Bedarf zur fortlaufenden Sicherung des Unterhalts. Wenn dieser besteht, kann das Amt ebenfalls ein Darlehen vergeben, sofern der Hilfsbedürftige über keinerlei Mittel verfügt, den Bedarf mit eigenen Mitteln zu decken. Die beantragte Leistung kann je nach individueller Situation mit folgenden Beträgen gewährt werden (Stand: Sommer 2015):

  • 300,00 € bei einem 1-Personenhaushalt
  • 550,00 € bei einem 2-Personenhaushalt
  • 800,00 € bei einem 3-Personenhaushalt

Sind noch oder auch bereits irgendwelche Einrichtungsgegenstände vorhanden, so handelt es sich nicht um eine Erstausstattung sondern um eine Ersatzbeschaffung. Dafür kann – sofern kein eigenes Vermögen vorhanden ist – ebenfalls vom Amt ein Darlehen beantragt werden.

Schufa und Hartz Kinder, Kinder

Kinder bedeuten ja neben viel Freude bekanntlich fast noch mehr Arbeit, zumindest verkomplizieren sie das Leben erheblich. Das gilt auch, wenn man für die Kleinen zusätzliche Gelder benötigt. Natürlich gibt es auch hier Möglichkeiten der Kreditaufnahme, etwa wenn eine Klassenfahrt ansteht, Schulbücher gekauft werden müssen oder das Kinderzimmer mal wieder eine Renovierung nötig hätte. Die Ämter unterscheiden bezüglich der Erstausstattung zwischen Leistungen, die vor der Geburt und Leistungen die nach der Geburt gewährt werden.

Aber eines haben diese Zahlungen gemeinsam: Grundsätzlich orientieren sie sich am tatsächlichen Kindesbedarf. Die allermeisten Leistungen gibt es hier zwar als nicht zurückzuzahlende Beihilfe, allerdings können auch für Kinder in einigen Fällen Kredite beantragt und gewährt werden. Aber auch hier ist der Hilfssuchende auf die Einsicht des jeweiligen Sachbearbeiters angewiesen. Erst hartnäckiges Beharren auf berechtigte Forderungen sowie das Ankündigen eventueller Klagen hat vielen in Not geholfen.

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