Schufa Abfrage
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa), auch kurz unter der Bezeichnung Schufa bekannt, sammelt die Daten von vielen Millionen Bundesbürgern, die unter anderen auch zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit der jeweiligen Person dienen. Die Schufa wird auch als Kreditbüro bezeichnet, weil nahezu alle Banken und noch weitere Unternehmen die Daten aus der Schufa nutzen, um die Kunden bezüglich ihrer Bonität zu beurteilen. Somit dient die Schufa Abfrage den Banken und anderen Unternehmen als eine gute Informationsquelle. Gespeichert werden von der Schufa zwei Arten von Daten. Auf der einen Seite werden persönliche Daten gespeichert, wie zum Beispiel Name, Anschrift, Geburtsdatum usw.. Anhand dieser Daten kann der jeweilige Kunde identifiziert werden. Zur Beurteilung der Bonität sind jedoch auf der anderen Seite die Schufa-Merkmale wichtiger. Diese beinhalten positive, negative und neutrale Daten über den Kunden.
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Welche Daten und Merkmale die Schufa Abfrage beinhaltet
Bei einer Schufa Abfrage können verschiedene Merkmale als Ergebnis in der Schufa-Auskunfterscheinen. Zu den positiven Merkmalen zählen beispielsweise erledigte Kredite, zu den neutralen Daten ein bestehendes Girokonto, eine Kreditkarte, ein Mobilfunkvertrag oder ein vorhandener Kredit. Zu den negativen Merkmalen zählen vor allen Dingen Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Eidesstattliche Versicherungen oder Haftbefehle. Auch unerledigte Kredite, bei denen der Kreditnehmer also mit der Zahlung der Raten im Verzug ist, sind ein negatives Schufa-Merkmal. Anhand dieser erhaltenen Daten kann die Bank, die Versicherung oder das Mobilfunkunternehmen dann entscheiden, ob der Kunde für ausreichend kreditwürdig gehalten wird, sodass man ein Darlehen vergeben kann oder einen Vertrag schließen kann.
Wer darf eine Schufa Abfrage durchführen?
Die Schufa Abfrage kann grundsätzlich nur von Unternehmen erfolgen, die der Schufa angeschlossen sind. Dieses sind neben allen deutschen Banken vor allem Versicherungsgesellschaften und Telekommunikations-Gesellschaften. Aber auch wenn eine solche Kooperation mit der Schufa besteht, berechtigt das noch lange nicht zur „willkürlichen“ Abfrage von Daten. Vom Grundsatz her darf ein Unternehmen nur dann Daten aus der Schufa über eine bestimmte Person abfragen, wenn diese jeweilige Person der Abfrage und Erteilung der Schufa-Auskunft ausdrücklich zugestimmt hat. So muss der Kunde zum Beispiel stets bei der Girokonto Eröffnung der Weitergabe und auch der Abfrage von Daten zustimmen. Verweigert er diese Zustimmung, so wird die Bank lediglich ein Guthabenkonto eröffnen. Die Einverständniserklärung wird aus Beweisgründen fast immer schriftlich erteilt.
DIE EIGENAUSKUNFT BEI DER SCHUFA
Nicht nur Banken und andere Unternehmen dürfen Daten bei der Schufa abfragen, sondern natürlich kann auch der jeweilige Verbraucher selbst eine Schufa Abfrage durchführen , um die über ihn gespeicherten Daten zu erfahren. Seit April 2010 ist eine solche Anfrage für alle Bürger kostenlose, sofern sie nur einmal pro Jahr stattfindet. Darüber hinaus fällt pro Auskunft eine Gebühr von 7,50 Euro an. Da nicht wenige gespeicherte Daten fehlerhaft oder veraltet sind, sollte man von dieser kostenlosen Abfragemöglichkeit durchaus Gebrauch machen, denn falsche negative Merkmale können zu erheblichen Problemen bei der Kreditvergabe führen. Durchführen kann man eine solche Schufa Abfrage mittlerweile direkt über die Homepage der Schufa. Nach dem Erhalt der Zugangsdaten kann man sich somit die Daten direkt am Bildschirm anschauen und muss dazu nicht mehr den Postweg nutzen.