Wer kann den Schufa-Eintrag einsehen?

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Wer schaut sich meinen Schufa Eintrag an?

Der Schufa-Eintrag dient bei Abschlüssen von Verträgen als Empfehlung, ob Ihnen ein Kredit, ein Leasinggeschäft oder andere Abonnements gewährt werden sollten. Die gesammelten Schufa-Daten projektieren ein Abbild Ihrer Vertrauenswürdigkeit, wobei im Wesentlichen auf Informationen bereits getätigter Finanzgeschäfte und Kontenführungen zurückgegriffen wird. Fast jeder Bürger Deutschlands hat einen Schufa-Eintrag, über 90% davon mit einem positiven Charakter. Werden wir dadurch zu gläsernen Bürgern? Wer kann Ihren Schufa-Eintrag sehen?

Anfragen von Dritten über Ihre Schufa-Daten

Die ausschlaggebenden Schufa-Daten erhält die Schufa von Unternehmen wie Banken, Telefongesellschaften, Versandhäusern oder Amtsgerichte, mit denen Sie in Verbindung stehen. Prinzipiell darf jeder eine Schufa-Auskunft anfordern, der seinerseits der Schufa Holding AG Informationen zur Verfügung stellt. Unter den mehr als 4.500 Vertragspartnern wird Ihr Schufa-Eintrag auch von Versicherungsgesellschaften, Gas-, Strom- und Wasserversorgungsbetrieben, Inkasso-Unternehmen oder Gesellschaften der Wohnungswirtschaft konkretisiert und darf folglich auch von diesen Schufa-Kunden eingesehen werden.

Neben dem persönlichen Schufa-Score ordnet die Wirtschaftsauskunftei Ihren Schufa-Eintrag verschiedenen Branchen zu, da ein Mietvertrag beispielsweise eine höhere Bedeutung hat, als ein Online-Kauf. Das heißt, wenn Sie von einem Versandhandel einen negativen Schufa-Eintrag bekommen haben, spielt das für den Abschluss einer Hausfinanzierung keine Rolle. Die Bedeutung der Branche drückt sich auch im Umfang der weitergegebenen Schufa-Daten aus. Nicht jede berechtigte Schufa-Auskunft erhält den vollen Umfang Ihrer Schufa-Daten. Die Schufa hält sich dabei an folgende Aufteilung:

  • A-Vertragspartner erhalten sowohl Informationen über einen positiven wie auch über einen negativen Schufa-Eintrag: Banken, Leasing- und Kreditkartengesellschaften
  • B-Vertragspartner erfahren in der Schufa-Auskunft nur etwas über Sie, wenn derzeit ein negativer Schufa-Eintrag aktuell ist: Autohäuser, Telefongesellschaften
  • F-Vertragspartner können aus Ihren Schufa-Daten lediglich Ihre Adresse ermitteln: Inkassounternehmen
  • Niemand erhält Ihre Kontonummer oder die Vertragspartner, die zu Ihrem Schufa-Eintrag beigesteuert haben.
  • Privatpersonen wie Vermieter erhalten ebenfalls keine Auskunft über Ihre Schufa-Daten.

Damit die Vertragspartner Ihren Schufa-Eintrag einsehen können, müssen sie ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nachweisen. Dazu genügt Ihre Anfrage nach einem Kreditvertrag, nach der Finanzierung Ihrer Anschaffung oder Ähnliches. Die einzige Ausnahme sind Verpflichtungen gegenüber dem Staat. Wenn beispielsweise das Finanzamt oder ein Gericht Ihre Schufa-Daten einsehen möchte, braucht es dafür keine Erlaubnis. Sie werden über diesen Schritt allerdings von der Behörde informiert.

Die Schufa-Klausel

Grundsätzlich darf niemand Ihren Schufa-Eintrag ohne Ihre Einwilligung einsehen. In der Realität ist bei den meisten Verträgen die sogenannte Schufa-Klausel enthalten, womit Sie Ihr Einverständnis zur Schufa-Auskunft erteilen. Verweigern Sie dem Vertragspartner der Schufa die Auskunft, wird Ihr Antrag eines neuen Telefonvertrages, die Kontoeröffnung, etc. schlichtweg abgelehnt. Erteilen Sie dem Vertragspartner die Erlaubnis, Ihre Schufa-Daten einzusehen, genehmigen Sie ihm gleichzeitig, dass er den Verlauf der Geschäftsbeziehung an die Schufa übermitteln darf.

Können Sie eine Schufa-Auskunft beantragen?

Als Privatperson dürfen Sie Ihren eigenen Schufa-Eintrag einsehen. Dafür stellt Ihnen die Schufa Holding AG mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft beantragen, um Ihren Schufa-Score vor einem Kreditantrag, Ratenkauf-Vorhaben, etc. zu prüfen. Sie sollten Ihre Schufa-Daten aus mehr als nur reinem Interesse regelmäßig prüfen, denn jeder abgelehnte Kreditantrag wirkt sich negativ auf Ihren Schufa-Eintrag aus. Die kostenlose Selbstauskunft nach §34 BDSG beantragen Sie mit dem zur Verfügung gestellten Formular postalisch in Verbindung mit einer Kopie Ihres Personalausweises als Identifikationsnachweis.

Ferner haben Sie die Option, auf der Homepage der Schufa für einmalig €24,95 eine Bonitätsauskunft einzuholen. Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn Ihr neuer Vermieter verlangt, dass Sie ihm eine Schufa-Auskunft vorlegen, Sie aber nicht sämtliche Schufa-Daten (wie z. B. Ihre bisherigen Anschriften samt Umzugsdatum) preisgeben wollen. Der Bonitätsnachweis enthält lediglich Informationen, die aus finanzieller Sicht für Vertrauen sorgen sollten. Im günstigsten Fall besteht Ihr Schufa-Eintrag in der Bonitätsauskunft lediglich aus der Mitteilung, dass keine offenen Verbindlichkeiten bestehen.

Registrieren Sie sich bei der Schufa, können Sie sich für drei verschiedene Abonnements entscheiden. Die Aktivierung des Accounts kostet einmalig €9,95 und die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr.

  • Schufa kompakt (€3,95 monatlich): Sie können Ihren Schufa-Eintrag online nachverfolgen und werden informiert, sobald sich Ihr Schufa-Daten ändern. Die Bonitätsauskunft erhalten Sie zum Sonderpreis von €9,95.
  • Schufa Plus (€4,95 monatlich): Zusätzlich zur Schufa-Auskunft kompakt erhalten Sie hier eine ausführliche Einführung zum Identitätsschutz und Hilfe samt Frühwarnsystem im Ernstfall.
  • Schufa Premium (€6,95 monatlich): Sie und eine Person Ihrer Wahl erhalten sämtliche Leistungen der Schufa Plus. Zusätzlich bekommen Sie einmal jährlich kostenlos eine Bonitätsauskunft und eine Schufa-Unternehmensauskunft, worin die Schufa-Daten vertrauenswürdiger Unternehmen gespeichert sind.

Möchten Sie als Unternehmer Vertragspartner der Schufa werden und die Schufa-Daten Ihrer Kunden einsehen, finden Sie auf der Homepage der Schufa ein Online-Antragsformular, womit Sie ein persönliches Angebot bestellen können.

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